Kurzfazit nach drei Monaten: weniger Medienbrüche, mehr Transparenz, messbare Effekte. Der Prozessmeister liefert Substanz statt Show – und bleibt auch nach Go-Live erreichbar. Genau die Art Partner, die man im Mittelstand braucht.
Allergenkennzeichnung (LMIV) in der Gastronomie
Die Pflicht nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), Allergene in Speisen verlässlich auszuweisen.
Beispiel aus der Gastronomie
Ein Assistent beantwortet Allergenfragen nur aus der freigegebenen Rezepturliste. Fehlt ein Gericht oder ein Allergen in der Quelle, wird eine Rückfrage ausgelöst statt einer geratenen Auskunft.
Was zu prüfen bleibt
Eine falsche Allergenauskunft kann gesundheitlich und rechtlich schwer wiegen. Deshalb darf der Assistent keine Allergene erfinden oder erraten — die Pflege der Rezepturen bleibt bei Dir.
Timo BrandtDein AnsprechpartnerWelcher Ablauf kostet Dein Team gerade zu viel Zeit?
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