Datenschutz & Recht

E-Rechnung in der Gastronomie: Pflichten und was ein Assistent vorbereitet

Wer E-Rechnungen empfangen und stellen muss, welche Übergangsfristen gelten – und was ein Rechnungsassistent vorbereitet.

6 Min. Lesezeit20. September 2026Von Timo Brandt

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Für die Gastronomie heißt das vor allem: Lieferantenrechnungen – vom Großhandel bis zum Getränkelieferanten – kommen als E-Rechnung. Dieser Artikel fasst die Pflichten zusammen und zeigt, welchen Teil der Arbeit ein Rechnungsassistent vorbereiten kann – Prüfung und Versand bleiben beim Team.

Was seit dem 1. Januar 2025 gilt

Grundlage ist § 14 UStG. Seit dem 1.1.2025 muss Dein Betrieb E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Eine E-Rechnung ist kein PDF: Sie liegt in einem strukturierten elektronischen Format vor, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht – zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Nur so kann sie ohne manuelle Erfassung weiterverarbeitet werden (Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html).

Was das für die Gastronomie konkret bedeutet

Betroffen ist der B2B-Bereich, also Rechnungen zwischen Unternehmen. In der Gastronomie sind das in erster Linie die Lieferantenrechnungen: Großhandel, Getränkelieferanten, Wäscherei, Technik. Diese musst Du seit dem 1.1.2025 als E-Rechnung empfangen können. Deine Gästebelege – die Tischrechnung für den einzelnen Gast – sind keine B2B-Rechnung und von der Pflicht nicht betroffen. Anders sieht es aus, wenn Du an Unternehmen abrechnest, etwa bei Firmenfeiern oder Catering: Das ist B2B, hier gelten beim Versand die Übergangsfristen.

Eingang: Lieferantenrechnungen als E-Rechnung

Deine Lieferanten stellen Dir zunehmend E-Rechnungen. Dein Betrieb muss sie empfangen und verarbeiten können – ein PDF-Postfach reicht dafür nicht.

Ausgang: nur bei Geschäftskunden

Tischrechnungen an Gäste sind nicht betroffen. Rechnest Du an Unternehmen ab – Firmenfeier, Catering, Gutscheine für Firmen – gelten beim Versand die Übergangsfristen.

Die Übergangsregeln im Überblick

Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 darfst Du mit Einwilligung des Empfängers weiter Papier- oder einfache PDF-Rechnungen versenden. Betriebe mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro dürfen das bis Ende 2027. Ab dann gilt die E-Rechnung auch beim Versand an Unternehmen (Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html). Wer für öffentliche Auftraggeber tätig ist – etwa bei Kantinen- oder Behördencatering – braucht zusätzlich die passende Leitweg-ID.

Was ein Rechnungsassistent vorbereitet – und was das Team prüft

Ein Rechnungsassistent liest eingehende Lieferantenrechnungen aus und legt die Daten dem Vorgang zu – Lieferant, Betrag, Positionen, Rechnungsdatum. Gebucht wird nach Prüfung durch das Team. Beim Ausgang erstellt er aus den hinterlegten Daten einen Rechnungsentwurf im passenden Format, inklusive Deiner Stammdaten wie Steuernummer und Bankverbindung. Den Versand übernimmt er nicht: Rechnungstext, Beträge und Format werden vom Team geprüft und freigegeben.

Das gehört vor die Einführung

Drei Punkte müssen stehen, bevor der erste Entwurf entsteht: vollständige Stammdaten, das Zielformat je Empfänger und die Aufbewahrung. Für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten die GoBD: nachvollziehbar, unveränderbar, im Original (Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.html). Ein E-Rechnungsentwurf ist eine Verarbeitungsstufe, kein Ersatz für die ordnungsgemäße Ablage.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich seit 1.1.2025 jede Rechnung als E-Rechnung verschicken?

Nein. Der Empfang von E-Rechnungen ist Pflicht – in der Gastronomie betrifft das vor allem Lieferantenrechnungen. Beim Versand gelten die Übergangsfristen: bis Ende 2026 mit Einwilligung des Empfängers, für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro bis Ende 2027.

Ist die Tischrechnung für meine Gäste eine E-Rechnung?

Nein. Gästebelege sind keine B2B-Rechnung und von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen. Betroffen sind Rechnungen zwischen Unternehmen, etwa Lieferantenrechnungen oder Rechnungen an Geschäftskunden.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung liegt in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD vor. Ein einfaches PDF erfüllt die Anforderungen nicht.

Was macht der Assistent bei eingehenden Rechnungen?

Er liest die Rechnungsdaten aus und legt sie dem Vorgang zu. Prüfung, Kontierung und Zahlungsfreigabe bleiben beim Team.

E-RechnungXRechnungUStGGoBDLieferantenrechnungen
TB
Timo Brandt
Gründer · Der Prozessmeister

17 Jahre Unternehmererfahrung. Fokussiert auf KI-Automatisierung für den Mittelstand und die Gastronomie — mit klaren Freigaben und Datenquellen.

6 Min. Lesezeit · ca. 389 Wörter

Timo Brandt, Der ProzessmeisterTimo BrandtDein Ansprechpartner
Mit Deiner Gastronomie anfangen

Welcher Ablauf kostet Dein Team gerade zu viel Zeit?

Bring einen typischen Vorgang und die Namen Deiner Programme mit – ob Kassensystem und Reservierungssoftware, DMS oder E-Mail. Wir prüfen Datenzugang, Aufsicht, Aufwand und Freigaben. Wenn eine einfache Softwarefunktion ausreicht, brauchst Du dafür keinen KI-Agenten.

Kundenbewertungen

Erfahrungen mit Der Prozessmeister

Bewertungen zur Zusammenarbeit mit Der Prozessmeister. Sie sind keine Referenzen für abgeschlossene Gastronomie-Projekte.

5,04 Rezensionen auf Google
Kurzfazit nach drei Monaten: weniger Medienbrüche, mehr Transparenz, messbare Effekte. Der Prozessmeister liefert Substanz statt Show – und bleibt auch nach Go-Live erreichbar. Genau die Art Partner, die man im Mittelstand braucht.
Hendrik KrämerRezension auf Google
Was mich überzeugt hat, war die Priorisierung: erst die Prozesse, dann die Tools. Dadurch blieb das Budget im Rahmen, und wir vermeiden jetzt teure Umwege. Supporttickets gehen um 30 % schneller durch – messbar, nicht gefühlt.
Exzellente Veränderungsbegleitung: Stakeholder früh eingebunden, Einwände ernst genommen, kurze Lernvideos produziert. Der Übergang in den neuen Prozess war erstaunlich friktionsfrei. So geht Umsetzung.
Weitere 1 Bewertungen lesen
bin sehr dankbar das ich das team kennengelernt habe. prozesse optimiert, wieder zeit für’s eigentliche business, und die ergebnisse sprechen für sich. timo & co. = toparbeit

Quelle: Google-Unternehmensprofil „Der Prozessmeister KI Agentur Hamburg“. Stand: . Die Texte sind unverändert übernommen. Persönliche Erfahrungen sind keine Zusage für andere Projekte. Aktuelle Bewertungen bei Google ansehen.

Kontakt & Rückruf

Zeig mir, wo es in Deiner Gastronomie hakt.

Schreib Dein Anliegen oder bereite eine Rückrufanfrage vor. Ein konkreter Gastronomieablauf und Dein Kassensystem und Deine Reservierungssoftware reichen für den Einstieg.

Deine Angaben werden verschlüsselt an Der Prozessmeister übertragen und zur Bearbeitung Deiner Anfrage verwendet. Gästedaten niemals eingeben.